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   VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136   

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VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 (https://dejure.org/2013,3055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 (https://dejure.org/2013,3055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 12 CE 12.2136 (https://dejure.org/2013,3055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 47782
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26; U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26; U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VG München, 19.09.2012 - M 18 E 12.3845

    Angemessene Schulbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Mit dem streitgegenständlichen Beschluss vom 19. September 2012 (Az. M 18 E 12.3845) lehnte das Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 12 B 04.1261

    Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Heimunterbringung, Geeignetheit der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26; U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Erforderlich ist ferner eine zeitabschnittweise, regelmäßig auf Schuljahre abstellende Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596 ff.).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Regelmäßig liegt es auch im Interesse des Antragstellers, die Kostenübernahme erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beanspruchen, da es für eine rückwirkende Kostenübernahme, vorbehaltlich der Glaubhaftmachung besonderer Gründe, regelmäßig an einem Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 12 B 56/10

    Erfordernis eines drohenden Verlustes effektiver Schulzeit zur Rechtfertigung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Dem Schüler einer kostenpflichtigen Privatschule drohen schwere und unzumutbare, nach einer Hauptsacheentscheidung nicht mehr zu beseitigende Nachteile im genannten Sinne nur dann, wenn er ohne die vorläufige Übernahme der Schulkosten durch die Antragsgegnerin die gegenwärtig besuchte Schule verlassen müsste (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 11.3.2010 - 12 B 56/10 - juris).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371

    Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21 ff.).
  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 CE 10.1981

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    In gleicher Weise hat der Senat bereits entscheiden (BayVGH B.v. 14.9.2010 - 12 CE 10.1981), dass es dem Antragsteller für die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin auf Leistung von Schulgeld obliegt, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die für den Schulbesuch anfallenden Kosten nicht getragen werden könnten und dass ohne die begehrte Verpflichtung der Antragsgegnerin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Verbleib des Antragstellers an der Schule unmittelbar gefährdet sei.
  • VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 22.12.2016 - 4 K 4471/16

    Jugendhilferechtlicher Anspruch auf sozialpädagogisch begleitete

    Die Kammer legt den Antrag der Antragstellerin sachdienlich dahin aus, dass das Antragsbegehren längstens auf den Zeitraum beschränkt ist, auf den sich auch ein Hauptsacheverfahren zulässig nur beziehen könnte, nämlich den Zeitraum bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2016/2017; diese Beschränkung folgt daraus, dass die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialleistungen - eine Hilfegewährung darstellt, deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise - und das bedeutet für schul- bzw. ausbildungsbezogene Maßnahmen regelmäßig für jedes Schul- bzw. Ausbildungsjahr - neu zu prüfen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 5 C 30/93 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris).
  • VG München, 31.08.2020 - M 18 E 20.3749

    Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung nach Vollendung des 21.

    Da Hilfe für junge Volljährige aufgrund der Orientierung am konkreten Hilfebedarf des Leistungsberechtigten regelmäßig nur zeitabschnittsweise gewährt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1572 - juris Rn. 7; B.v.21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 31; VG München, B.v. 24.4.2020 - M 18 E 19.2711 - juris Rn. 48), ist vorliegend - angelehnt an die bisherige Bewilligungspraxis des Antragsgegners - auf einen Zeitraum von einem Vierteljahr abzustellen.

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392

    Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule

    Bei Jugendhilfemaßnahmen, die an den Schulbesuch anknüpfen, liegt grundsätzlich eine Zeitabschnittsbildung nach Schuljahren nahe (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 32; U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596; VG Magdeburg, B.v. 26.11.2012 - 4 B 235/12 - juris Rn. 6).

    Soweit in diesem Zusammmenhang der Antragsgegner in seinem Schreiben vom 30. September 2019 den Antragsteller ausschließlich auf das Erreichen der allgemeinen Vollzeitschulpflicht verweist, verkennt er die überragende Bedeutung der Erlangung eines (qualifizierten) Schulabschlusses gerade für aufgrund einer seelischen Störung von einer Teilhabebeeinträchtigung bedrohte Jugendliche und junge Volljährige; entsprechende Maßnahmen der Eingliederungshilfe finden ihre Schranke in der intellektuellen Eignung des Hilfeempfängers für den gewählten Bildungsgang, nicht aber im bloßen Erreichen der Vollzeitschulpflicht (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - BeckRS 2013, 47782 Rn. 33) .

    Auch wenn das Erreichen eines (qualifizierten) Schulabschlusses gerade für seelisch behinderte Jugendliche und junge Volljährige mit Integrationsrisiko von besonderer Bedeutung ist, beinhaltet die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung keine optimale Ausbildung; entsprechende Maßnahmen finden ihre Schranke in der jeweiligen intellektuellen Eignung für den gewählten Bildungsgang (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - BeckRS 2013, 47782 Rn. 33; VG München, U.v. 13.3.2013 - M 18 K 11.1577 - juris Rn. 56).

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064

    Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule durch Jugendhilfeträger

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats umfassen Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, ohne dass insoweit eine Altersgrenze bestünde (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17; Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51).

    Ausnahmen von diesem durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39; Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; OVG NRW, Urteil v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris, Rn. 100).

    Dass ein Besuch der "..." - nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - die einzig notwendige und geeignete Hilfemaßnahme zur Bewältigung der beim Antragsteller unstreitig vorhandenen seelischen Behinderung und der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung wäre (vgl. zu diesem Maßstab näher BayVGH, Beschluss v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21; Beschluss v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 46, Beschluss v. 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 30), lässt sich deshalb - jedenfalls derzeit - nicht feststellen.

    Vielmehr kommt der in § 10 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommende Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem nur dann zum Tragen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht, d. h. rechtzeitig realisierbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und ihm folgend der erkennende Senat einen gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 a.E.; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; siehe auch OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

  • VG München, 18.02.2020 - M 18 E 19.5506

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 17.02.2020 - W 3 E 19.1570

    Übernahme von Kosten für eine Fernschule als Hilfe für junge Volljährige

    Bei der Frage, welche Hilfe im konkreten Fall als geeignet und erforderlich anzusehen ist, besteht vielmehr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers (BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - juris Rn. 39, BVerwGE 109, 155; BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29).

    Diesbezüglich wäre eine Offenlegung der finanziellen Verhältnisse zumindest insoweit erforderlich gewesen, dass erkennbar wird, dass tatsächlich nicht hinreichend Einkommen und/oder Vermögen zur Verfügung steht, um die für den Schulbesuch anfallenden Kosten tragen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 26; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 26).

  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Untätigkeitsklage, Kostenübernahme, selbstbeschaffte Eingliederungshilfe,

    Als sinnvolle Zeitabschnitte sind dabei die jeweiligen Schuljahre zugrunde zu legen (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136, BeckRS 2013, 47782 Rn. 31; B.v. 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025 - BeckRS 2015, 40064 Rn. 12).

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (stRspr, z.B. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - NVwZ 2000, 325, 328; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - BeckRS 2010, 56563 Rn. 26; U. v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - BeckRS 2013, 47782 Rn. 29).

    Die Notwendigkeit der Fortführung des Schulbesuchs muss sich aufgrund der gebotenen zeitabschnittweisen Betrachtungsweise aus der aktuellen Situation des Klägers zu Beginn des Schuljahres ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - BeckRS 2013, 47782 Rn. 34).

  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.1577

    Angemessene Schulbildung; Wiederholung der neunten Klasse Hauptschule zur

    Entsprechende Maßnahmen finden ihre Schranke vielmehr in der Eignung des Kindes bzw. Jugendlichen für den gewählten Bildungsgang (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 33).

    Es ist zwar nicht jeder Bildungsgang, der von einem bereits erlangten Schulabschluss weiterführt, als optimale und damit nicht mehr angemessene Schulbildung anzusehen, so dass allein die Tatsache, dass der Kläger im Schuljahr 2009/2010 den qualifizierenden Hauptschulabschluss bereits erreicht hat, eine darauf aufbauende weitere Schulbildung nicht automatisch als unangemessen erscheinen lässt (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 33).

    Dies war vorliegend zum maßgeblichen Zeitpunkt vor bzw. zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 34), zu dem sich die Frage der Wiederholung der neunten Klasse, um die Voraussetzungen einer Aufnahme in die M 10 zu erlangen, aktuell stellte, nicht der Fall.

  • VG München, 24.03.2020 - M 18 E 20.258

    Vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme

    Denn für eine rückwirkende Kostenübernahme fehlt es regelmäßig an einem Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 23).

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Entsprechende Maßnahmen der Eingliederungshilfe finden ihre Schranken lediglich in der Eignung des Hilfeempfängers für den gewählten Bildungsgang, der dessen intellektuellen Fähigkeiten entsprechen muss (BayVGH, B. v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - BeckRS 2013, 47782 Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 2 LB 18/11

    Anspruch eines seine Verpflichtung zur Vorhaltung einer Förderschule durch einen

  • VG Minden, 09.01.2015 - 6 K 1539/14

    Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der Hilfe für

  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025

    Erledigung eines Antrags auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form

  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691

    Übernahme der Kosten für Privatschulbesuch und Unterbringung in angegliederter

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20

    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe;

  • VG Bayreuth, 15.06.2023 - B 10 E 23.356

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Web-Schule, Kernbereich der

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 14 ME 124/23

    Eingliederungshilfe; Einzelbeförderung zur Schule; Eingliederungshilfe gem. § 35a

  • VG München, 04.02.2022 - M 18 E 22.286

    Einstweiliger Rechtsschutz (Stattgabe), Hilfe für junge Volljährige, stationäre

  • VG München, 09.07.2020 - M 18 K 17.5881

    Heranziehung zu Kostenbeitrag

  • VG München, 26.07.2023 - M 18 E 23.2881

    Einstweiliger Rechtsschutz, Erziehungsbeistand, Hilfeplanverfahren,

  • VG München, 02.12.2020 - M 18 K 17.3084

    Einkommensabhängiger Beitrag zu Unterkunftskosten der volljährigen Tochter

  • VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684

    Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe

  • OVG Thüringen, 19.11.2014 - 3 EO 676/14

    Übernahme von Privatschulkosten als Eingliederungsmaßnahme nach SGB 8 § 35a

  • VG München, 26.03.2020 - M 18 E 19.3994

    Vorläufiger Rechtschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme

  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw.

  • OVG Sachsen, 25.01.2019 - 3 B 208/18

    Eingliederungshilfe; Kostenübernahme; Beschulung; web-Schule; Befreiung

  • VG Minden, 17.01.2014 - 6 K 2523/12

    Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der Hilfe für

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2023 - 14 ME 91/23

    Anordnungsgrund; Schmerzensgeld; Unterhaltspflicht; Kostenübernahme für den

  • VG Würzburg, 12.08.2022 - W 3 E 22.1238

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

  • VG München, 07.08.2017 - M 18 E 17.3004

    Weiterbewilligung einer Maßnahme des sozialpädagogischen Wohnens

  • VG München, 20.03.2013 - M 18 E 12.4704

    Eignung der Pflegeperson

  • VGH Bayern, 11.07.2017 - 12 CE 17.831

    Erledigungserklärung nach Ergehen der Hauptsacheentscheidung, aber vor deren

  • VG München, 14.12.2015 - M 18 E 15.4767

    Keine Kostenübernahme für die Beschulung in einer Privatschule, soweit die Eltern

  • VG Minden, 06.05.2014 - 6 L 305/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2013 - 12 A 892/13

    Erfolgsaussichten eines Zulassungsantrags bei Geltendmachung fehlender

  • VG München, 26.06.2013 - M 18 K 12.4051

    Besuch einer Privatschule; Beurteilungsspielraum des Jugendamtes; Vorrang des

  • VG Augsburg, 21.05.2015 - Au 3 E 15.667

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund (Glaubhaftmachung verneint);

  • VG München, 30.06.2021 - M 18 E 21.3326

    Vorläufig weiter stationäre Unterbringung eines jungen Volljährigen in

  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831

    Fortführung des Verfahrens nach Erledigungserklärung

  • VG Minden, 13.12.2013 - 6 K 1278/11

    (Getrennte) Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der

  • VG Gera, 07.03.2023 - 6 E 115/23

    Entscheidungsbefugnis des Jugendamtes über die Geeignetheit und Erforderlichkeit

  • VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Realschule; angemessene

  • VG Köln, 12.07.2017 - 26 K 2300/17
  • VG Freiburg, 21.03.2013 - 4 K 392/13

    Rechtsanspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Übernahme von Aufnahmebeiträgen

  • VG Augsburg, 19.08.2014 - Au 3 E 14.1140

    Jugendhilfe; einstweiliger Rechtsschutz; stationäre Unterbringung in Einrichtung

  • VGH Bayern, 24.10.2022 - 12 CE 22.1977

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungsmaßnahmen

  • VG Stade, 01.08.2017 - 4 B 2396/17

    Gewährung einer einstweiligen Schulassistenz

  • VG Köln, 26.04.2017 - 26 K 7375/16
  • VG Augsburg, 03.08.2015 - Au 3 K 15.666

    Ambulante Jugendhilfe (heilpädagogische Maßnahme)

  • VG München, 07.09.2023 - M 18 E 23.3151

    Einstweilige Anordnung, Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe,

  • VG Würzburg, 08.02.2018 - W 3 K 16.1084

    Ambulante Autismustherapie

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

  • VG München, 07.09.2023 - M 18 E 23.3156

    Einstweilige Anordnung, Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe,

  • VG München, 13.01.2014 - M 18 E 13.5721

    Kein Anspruch auf Kosten für Privatschule mit Schulbegleiter glaubhaft gemacht

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